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Mohamad S. ist Sandra aus ihrer Beratungstätigkeit bereits bekannt gewesen. Im Dezember 2020 wurde er nach Afghanistan abgeschoben. Tatsächlich, er war einer der „Straftäter“, die die Bundesregierung so gern abschieben will. Ein Gespräch, das dieses starre Bild auflöst und das klar zeigt: auch Straftäter*innen sind Menschen, sind Personen, denen Empathie entgegengebracht werden kann und Sicherheit gegeben werden muss.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsame Pressemitteilung von Bon Courage und Sächsischem Flüchtlingsrat zur Abschiebung von Mohamad S. am 16. Dezember 2020: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/12/17/pm-abschiebung-mindestens-einer-person-aus-sachsen-nach-afghanistan/
Rechtsprechung und Rechtsmittel, Stand vor der Regierungsübernahme der Taliban in Afghanistan, insbesondere mit Argumenten bezüglich der Corona-Pandemie:
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2021 über die einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen: https://www.asyl.net/rsdb/m29340/
- Musterantrag der Refugee Law Clinic Leipzig auf Anerkennung eines Abschiebungsverbots wegen der Covid19-Lage in Afghanistan: https://rlcl.de/s/Antrag-auf-Abschiebungsverbot-Afghanistan-wegen-Auswirkungen-der-Pandemie-Stand-10022021.odt
- Feature des Deutschlandfunks von Anfang Juli 2021 – „Seehofers 69“: https://www.deutschlandfunkkultur.de/kein-abschiebeflug-wie-jeder-andere-seehofers-69-1-4.3720.de.html?dram:article_id=497535
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